Forderungen

PBZ-Pflege Betreuung zu Hause

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Mit allen bürokratischen Formalitäten sind wir Ihnen gerne behilflich

1.

Förderung der Langzeitbetreuung

Bei Erfüllung von drei Grundkriterien: 
- Sie haben Pflegestufe 3 oder mehr (auch bei Stufe 1 und 2 im Falle einer nachweislichen Demenzerkrankung)
- Ihr monatliches Netto-Einkommen überschreitet nicht die Grenze von 2 500 Euro (OHNE Pflegegeld, Kinderbetreuungsgeld, Familien- und Wohnungsbeihilfe)
- Sie haben 2 legale Pflegekräfte die regelmässig ihre SVS zahlen
haben Sie Anspruch auf eine Förderung in der Höhe von​ Eur 800.- / Monat (400.- / Pflegekraft / Monat). Der Antrag wird beim Bundessozialministärium gestellt.