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PBZ-Pflege Betreuung zu Hause
0699 106 776 68
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Bei Erfüllung von drei Grundkriterien: - Sie haben Pflegestufe 3 oder mehr (auch bei Stufe 1 und 2 im Falle einer nachweislichen Demenzerkrankung)- Ihr monatliches Netto-Einkommen überschreitet nicht die Grenze von 2 500 Euro (OHNE Pflegegeld, Kinderbetreuungsgeld, Familien- und Wohnungsbeihilfe)- Sie haben 2 legale Pflegekräfte die regelmässig ihre SVS zahlen haben Sie Anspruch auf eine Förderung in der Höhe von Eur 800.- / Monat (400.- / Pflegekraft / Monat). Der Antrag wird beim Bundessozialministärium gestellt.
Wenn die Pflege mindestens 14 Tage geht, kann die oben angegebene Förderung zur Langzeibetreuung in Anbetracht genommen werden.Anderenfalls kann eine Förderung für pflegende Angehörige beantragt werden. Dieser Antrag wird beim Sozialministeriumservice gestellt.
Bei Erfüllung von folgenden Kriterien:- Die Person die Sie betreuen bezieht mindestens Pflegegeld der Stufe 3- Sie sind österreichischer Staatsbürger oder Bürger eines EWR-Mitgliedstaates- Ihr Hauptwohnsitz ist in Österreich- Sie haben eine Bestätigung über ihre Hauptpflegetätigkeit von der Person die sie betreuen oder der gesetzlichen Vertretung, bzw. dem Sachwalter- Sie verbringen Ihren Urlaub in Österreich (mit oder ohne der zu pflegender Person)haben Sie Anspruch auf einen Urlaubszuschuss. Der Antrag wird beim Amt der Landesregierung gestellt.
Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung sind (ausgenommen Förderung und Pflegegeld) als außergewöhnliche Belastung unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar.
Personen, die zuhause gepflegt werden, können unabhängig von ihrem Vermögen eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur 24-Stunden-Betreuung erhalten. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen1. Ab dem 1. September 2023 gelten im Bereich der 24-Stunden-Betreuung folgende Richtlinien für die Förderbeträge der Betreuungskräfte: Selbstständige Betreuungskraft: Monatlicher Förderbetrag von 400 Euro. Unselbstständige Betreuungskraft: Monatlicher Förderbetrag von 800 Euro. Zwei selbstständige Betreuungskräfte: Monatlicher Förderbetrag von 800 Euro. Zwei unselbstständige Betreuungskräfte: Monatlicher Förderbetrag von 1.600 Euro. Die bisherige “Pandemieregel” endete am 31. August 2023. Zusätzlich zur Valorisierung der Förderbeträge tritt ab dem 1. September 2023 die sogenannte “28-Tage-Regelung” in Kraft. Diese besagt, dass Personen, die eine selbstständige Betreuungskraft mindestens 28 Tage am Stück betreuen, einen erhöhten Förderbetrag von monatlich 800 Euro erhalten Sozialministeriumservice Land NÖ Land Burgenland Pflegegeld Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung (Sozialministerium)
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