Bei Erfüllung von drei Grundkriterien:
- Sie haben Pflegestufe 3 oder mehr (auch bei Stufe 1 und 2 im Falle einer nachweislichen Demenzerkrankung)
- Ihr monatliches Netto-Einkommen überschreitet nicht die Grenze von 2 500 Euro (OHNE Pflegegeld, Kinderbetreuungsgeld, Familien- und Wohnungsbeihilfe)
- Sie haben 2 legale Pflegekräfte die regelmässig ihre SVS zahlen
haben Sie Anspruch auf eine Förderung in der Höhe von Eur 550.- / Monat (275.- / Pflegekraft / Monat). Der Antrag wird beim Bundessozialministärium gestellt.