Bei Erfüllung von drei Grundkriterien:

  • Sie haben Pflegestufe 3 oder mehr (auch bei Stufe 1 und 2 im Falle einer nachweislichen Demenzerkrankung)
  • Ihr monatliches Netto-Einkommen überschreitet nicht die Grenze von 2 500 Euro (OHNE Pflegegeld, Kinderbetreuungsgeld, Familien- und Wohnungsbeihilfe)
  • Sie haben 2 legale Pflegekräfte die regelmässig ihre SVS zahlen

haben Sie Anspruch auf eine Förderung in der Höhe von Eur 550.- / Monat (275.- / Pflegekraft / Monat). Der Antrag wird beim Bundessozialministärium gestellt.

Wenn die Pflege mindestens 14 Tage geht, kann die oben angegebene Förderung zur Langzeibetreuung in Anbetracht genommen werden.

Anderenfalls kann eine Förderung für pflegende Angehörige beantragt werden. Dieser Antrag wird beim Sozialministeriumservice gestellt.

Bei Erfüllung von folgenden Kriterien:

  • Die Person die Sie betreuen bezieht mindestens Pflegegeld der Stufe 3
  • Sie sind österreichischer Staatsbürger oder Bürger eines EWR-Mitgliedstaates
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Österreich
  • Sie haben eine Bestätigung über ihre Hauptpflegetätigkeit von der Person die sie betreuen oder der gesetzlichen Vertretung, bzw. dem Sachwalter
  • Sie verbringen Ihren Urlaub in Österreich (mit oder ohne der zu pflegender Person)

haben Sie Anspruch auf einen Urlaubszuschuss. Der Antrag wird beim Amt der Landesregierung gestellt.

Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung sind (ausgenommen Förderung und Pflegegeld) als außergewöhnliche Belastung unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar.

Mit allen bürokratischen Formalitäten sind wir Ihnen gerne behilflich