Gute Pflege darf kein Luxus sein
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld
Dauerhafter Pflegebedarf: Mindestens 65 Stunden im Monat, wobei dieser Zustand mindestens 6 Monate andauert.
Wohnsitz in Österreich
Österreichische Sozialversicherung
Höhe des Pflegegeldes
Pflegebedarf in Stunden pro Monat | Pflegestufe | Betrag in Euro monatlich (netto) |
---|---|---|
Mehr als 65 Stunden | 1 | 200,80 Euro |
Mehr als 95 Stunden | 2 | 370,30 Euro |
Mehr als 120 Stunden | 3 | 577,00 Euro |
Mehr als 160 Stunden | 4 | 865,10 Euro |
Mehr als 180 Stunden * | 5 | 1.175,20 Euro |
Mehr als 180 Stunden * | 6 | 1.641,10 Euro |
Mehr als 180 Stunden * | 7 | 2.156,60 Euro |
*Besondere Voraussetzungen bei höheren Pflegestufen:
Pflegestufe 5:
Ein besonders hoher Pflegebedarf liegt vor, wenn eine Betreuungsperson dauerhaft in Rufbereitschaft sein muss, ohne ständig anwesend zu sein. Es ist erforderlich, dass regelmäßig – in kurzen, planbaren Abständen – nach der pflegebedürftigen Person gesehen wird, auch mindestens einmal in der Nacht. Zusätzlich werden täglich mehr als fünf Pflegeeinheiten benötigt, darunter mindestens eine in der Nacht.Pflegestufe 6:
Eine rundum Betreuung wird nötig, wenn Maßnahmen zur Pflege sowohl tagsüber als auch nachts nicht planbar sind oder eine ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson erforderlich ist – etwa bei Eigen- oder Fremdgefährdung.Pflegestufe 7:
Diese Stufe ist relevant, wenn gezielte Bewegungen mit Armen oder Beinen nicht mehr möglich sind oder ein vergleichbar schwerer Zustand vorliegt.
Wie bekomme ich Pflegegeld?
Der Antrag auf Pflegegeld kann bei der zuständigen Sozialversicherung eingereicht werden. Das kann zum Beispiel die PVA, BVAEB oder SVS sein. Den Antrag kann die pflegebedürftige Person selbst oder ein Angehöriger / eine Angehörige einreichen. Den Antrag können Sie auch online mit der ID Austria einreichen.
Und wie geht es weiter?
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, wird ein Termin zur Begutachtung vereinbart. Eine geschulte Fachperson kommt zu Ihnen nach Hause, um einzuschätzen, wie viel Unterstützung Sie im Alltag brauchen.
💡 Tipp: Es ist hilfreich, wenn eine Vertrauensperson dabei ist.
Bereiten Sie folgende Unterlagen vor:
Pflegeprotokoll, falls Sie schon Unterstützung durch mobile Dienste erhalten
Arztbriefe oder Entlassungsunterlagen aus dem Krankenhaus
Medikamentenliste oder -verordnung
Eine kurze Übersicht, bei welchen Tätigkeiten und wie oft Sie Hilfe brauchen (z. B. ein Pflegetagebuch)
Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden? Sie können Einspruch erheben – schriftlich oder persönlich innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Bescheids.
Weil würdige Betreuung leistbar sein muss
Wer hat Anspruch auf eine Förderung
Die Pflegebedürftige Person muss:
- eine 24h-Betreuung haben
- mindestens die Pflegestufe 3 beziehen
- ein monatliches Nettoeinkommen bis maximal 2.500 Euro haben
Ins Nettoeinkommen werden Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld oder Wohnbeihilfen nicht eingerechnet.
Förderhöhe
Betreuungsverhältnis | Anzahl der Betreuungspersonen | Förderhöhe |
---|---|---|
selbstständige Betreuungsperson | 1 | 400,00 Euro |
selbstständige Betreuungsperson | 2 | 800,00 Euro |
unselbstständige Betreuungsperson | 1 | 800,00 Euro |
unselbstständige Betreuungsperson | 2 | 1 600,00 Euro |
- Um eine Förderung ab Betreuungsbeginn zu erhalten, muss der Antrag spätestens bis Ende des nächsten Monats nach Beginn des Betreuungsverhältnisses gestellt werden. Er muss bei der Abgabe noch nicht komplett sein – fehlende Unterlagen können nachgereicht werden, wenn Sie das im Antrag vermerken.
Die Auszahlung erfolgt jeweils am 25. des jeweiligen Monats. Zum Beispiel, die Förderung für August wird am 25. August ausbezahlt.
💡 Tipp: In manchen Bundesländern gelten eigene Förderregeln mit zusätzlichen Zuschüssen. Für Details wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt Ihrer Landesregierung.
Wie bekomme ich eine Förderung?
Die Förderung der 24h-Betreuung können Sie entweder per Post oder online mit der ID Austria beim Sozialministeriumservice beantragen.
Urlaub von der Pflege
Wer hat Anspruch auf eine Förderung
- Sie sind die Hauptpflegepersonund betreuen seit mindestens 1 Jahr einen nahen Angehörigen
- Die betreute Person bezieht Pflegegeld ab Stufe 3
- Sie benötigen eine Auszeit– sei es wegen Krankheit, Urlaub oder anderen wichtigen Gründen
💡 Tipp: Liegt eine demenzielle Erkrankung vor, kann die Ersatzpflege bereits ab Pflegestufe 1 gefördert werden.
Höhe der finanziellen Unterstützung
Pflegestufe | Betrag in Euro | Demenz + Pflegestufe | Betrag in Euro |
---|---|---|---|
3 | 1.200,00 Euro | 1-3 | 1.500,00 Euro |
4 | 1.400,00 Euro | 4 | 1.700,00 Euro |
5 | 1.600,00 Euro | 5 | 1.900,00 Euro |
6 | 2.000,00 Euro | 6 | 2.300,00 Euro |
7 | 2.200,00 Euro | 7 | 2.500,00 Euro |
Einkommensgrenzen
Ob Sie eine Förderung bekommen, hängt auch von Ihrem Einkommen ab:
- Bei Pflegestufe 1–5: maximal 2000 € netto/Monat
- Bei Pflegestufe 6–7: maximal 2.500 € netto/Monat
Nicht mitgezählt werden: Familienbeihilfe, Sozialhilfe-Leistungen
Wie bekomme ich eine Förderung?
Die Unterstützung für pflegende Angehörige können Sie entweder per Post oder online mit der ID Austria beim Sozialministeriumservice beantragen.
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