Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung richten sich grundsätzlich nach der unten angeführten Tabelle, werden aber im Endeffekt individuell angepasst. Da Pflegefälle, auch wenn sie oft gleich eingestuft sind, sehr voneinander variieren, hängen die tatsächlichen Kosten von individuellen Faktoren, wie z.B. Pflegestufe, tatsächlicher Pflegeaufwand, Nettoeinkommen ab. Unser Ziel ist es, die Pflege-Betreuung jedem Pflegebedürftigen, auch dem, mit niedrigeren Einkommen (mit Hilfe der staatlichen Förderung) zu ermöglichen.

Für ein individuell angepasstes Angebot nehmen Sie bitte mit uns ganz unverbindlich Kontakt auf und lassen Sie sich beraten. Zusammen finden wir immer eine Lösung!

Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Kostengruppen zusammen:

1) Tagessatz nach Pflegeaufwand

€ 70 / Tag  (SVA ist bereits inkludiert)

Die 24-Stunden-Betreuung erfolgt üblicherweise in 14 tägigen Turnussen. Die Anzahl der Tage kann im Falle einer Kurzzeitbetreuung natürlich variieren. Grundsätzlich können Sie mit folgendem Beispiel rechnen:

70 x 14 Tage = € 980,-   

Die Rechnung wird von der Pflegekraft ausgestellt und die Entlohnung erfolgt immer einen Tag vor der Abreise dieser Pflegekraft. Die Auszahlung ist, je nach Absprache mit der Pflegekraft, bar oder per Kontoüberweisung möglich.

Ideal als Haushaltshilfe oder Gesellschaft

geeignet für Senioren die Gesellschaft, Haushaltsführung und leichte Betreuung brauchen.

€ 75 / Tag  (SVA ist bereits inkludiert)

Die 24-Stunden-Betreuung erfolgt üblicherweise in 14 tägigen Turnussen. Die Anzahl der Tage kann im Falle einer Kurzzeitbetreuung natürlich variieren. Grundsätzlich können Sie mit folgendem Beispiel rechnen:

€ 75 x 14 Tage = € 1050,-

Die Rechnung wird von der Pflegekraft ausgestellt und die Entlohnung erfolgt immer einen Tag vor der Abreise dieser Pflegekraft. Die Auszahlung ist, je nach Absprache mit der Pflegekraft, bar oder per Kontoüberweisung möglich.

Ideal als Betreuung und Unterstützung

geeignet für Personen die schon Unterstützung benötigen sind aber noch teilweise mobil und brauchen Gesellschaft sowie Hilfe im Haushalt.

€ 80 / Tag  (SVA ist bereits inkludiert)

Die 24-Stunden-Betreuung erfolgt üblicherweise in 14 tägigen Turnussen. Die Anzahl der Tage kann im Falle einer Kurzzeitbetreuung natürlich variieren. Grundsätzlich können Sie mit folgendem Beispiel rechnen:

€ 80 x 14 Tage = € 1120,-

Die Rechnung wird von der Pflegekraft ausgestellt und die Entlohnung erfolgt immer einen Tag vor der Abreise dieser Pflegekraft. Die Auszahlung ist, je nach Absprache mit der Pflegekraft, bar oder per Kontoüberweisung möglich.

Ideal als komplette Pflege zu hause

geeignet für Patienten die schon an Pflege angewiesen sind und brauchen volle Unterstützung bei alltäglichen Leben sowie im Haushalt.

+ € 5 / Tag zum Tagessatz

2) Fahrtkosten nach Bundesland

€ 80,- hin und retour insgesammt / Pflegekraft

(Bitte beachten Sie, dass diese Preise nur zur Orientierung dienen. Das tatsächliche Angebot wird nach Bekanntgabe der Adresse erstellt.)

€ 80,- / € 90,- hin und retour insgesammt / Pflegekraft

(Bitte beachten Sie, dass diese Preise nur zur Orientierung dienen. Das tatsächliche Angebot wird nach Bekanntgabe der Adresse erstellt.)

€ 100,- / € 110,- hin und retour insgesammt / Pflegekraft

(Bitte beachten Sie, dass diese Preise nur zur Orientierung dienen. Das tatsächliche Angebot wird nach Bekanntgabe der Adresse erstellt.)

€ 70,- / € 90,- hin und retour insgesammt / Pflegekraft

(Bitte beachten Sie, dass diese Preise nur zur Orientierung dienen. Das tatsächliche Angebot wird nach Bekanntgabe der Adresse erstellt.)

€ 120,- / € 140,- hin und retour insgesammt / Pflegekraft

(Bitte beachten Sie, dass diese Preise nur zur Orientierung dienen. Das tatsächliche Angebot wird nach Bekanntgabe der Adresse erstellt.)

€ 140,- / € 150,- hin und retour insgesammt / Pflegekraft

(Bitte beachten Sie, dass diese Preise nur zur Orientierung dienen. Das tatsächliche Angebot wird nach Bekanntgabe der Adresse erstellt.)

€ 120,- / € 140,- hin und retour insgesammt / Pflegekraft

(Bitte beachten Sie, dass diese Preise nur zur Orientierung dienen. Das tatsächliche Angebot wird nach Bekanntgabe der Adresse erstellt.)

€ 140,- / € 160,- hin und retour insgesammt / Pflegekraft

(Bitte beachten Sie, dass diese Preise nur zur Orientierung dienen. Das tatsächliche Angebot wird nach Bekanntgabe der Adresse erstellt.)

€ 160,- / 180,- hin und retour insgesammt / Pflegekraft

(Bitte beachten Sie, dass diese Preise nur zur Orientierung dienen. Das tatsächliche Angebot wird nach Bekanntgabe der Adresse erstellt.)

3) Vermittlungsverbundene Kosten

€ 200,- / einmalig

Die Vermittlungsgebühr in der Höhe von 200 Euro ist aufgrund einer von uns ausgestellten Rechnung 15 Tage nach Vertragsbeginn fällig. Diese Gebühr deckt folgende Leistungen ab:

  • Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs,
  • Auswahl und Vermittlung von zwei geeigneten Pflegekräften,
  • Ersatzvermittlung im Falle von Unstimmigkeiten,
  • theoretische Einschulung der Pflegekräfte in die Pflege- und Betreuungssituation,
  • Unterstützung bei der Vertragsabwicklung mit den Pflegekräften,
  • Unterstützung bei der Beantragung von Förderungen.

€ 200,- / jährlich ab Jahrestag des Vertragsbeginns

Die Jahresgebühr in der Höhe von 200 Euro ist aufgrund einer von uns ausgestellten Rechnung 15 Tage nach dem Jahrestag des Vertragsbeginns fällig. Diese Gebühr deckt folgende Leistungen ab:

  • Laufende Unterstützung während des Betreuungsverhältnisses,
  • telefonische Kontrollen, jährliche Betreuungsvisite vor Ort auf Ansuchen,
  • Ersatzvermittlung (schon binnen 24-Stunden möglich),
  • theoretische Einschulung der Ersatzpflegekräfte in die Pflege- und Betreuungssituation,
  • Unterstützung bei der Dokumentation im Falle von Änderungen.

€ 60,- / Ausfahrt

Jede 3 Monate erfolgt durch eine DGKS eine regelmäßige, gesetzlich festgelegte Qualitätsvisite, die den jeweiligen Krankenzustand des Pflegebedürftigen begutachtet und schriftlich dokumentiert.

SONSTIGE KOSTEN: Kost und Logie der Pflegekraft

Für Kost und Logie der Pflegekräfte kommt der Pflegebedürftige, bzw. die Angehörigen des Pflegebedürftigen auf, ausgenommen die Pflegekraft hat eine bestimmte Diät – in diesem Fall muss die Pflegekraft selbst für ihre spezielle Nahrung sorgen.

Der Pflegebedürftige, bzw. die Angehörigen sind nicht verpflichtet Internet der Pflegekraft zu beschaffen. Nur im Falle, das Internet vorhanden ist, kann der Pflegebedürftige, bzw. die Angehörigen der Pflegekraft den Zugang gewährleisten.