Was dürfen Betreuungskräfte in der 24-Stunden-Betreuung in Österreich wirklich tun – und was nicht?
Die 24-Stunden-Betreuung ist für viele Familien in Österreich ein Segen: Sie ermöglicht es geliebten Angehörigen, ihren Lebensabend zu Hause zu verbringen, statt in ein Heim ziehen zu müssen.
Doch bei aller Erleichterung steht oft eine große Frage im Raum: Was genau darf meine Betreuungskraft eigentlich rechtlich tun? Und wann muss eine diplomierte Pflegekraft oder ein Arzt übernehmen?
Diese Unsicherheit ist unnötig. Wir erklären Ihnen hier – einfach und transparent – die klaren Regeln, damit Sie sich jederzeit sicher und gut informiert fühlen.
1. Die klare Trennung: Betreuung ist keine medizinische Pflege
Das ist der wichtigste Punkt: Ihre Pflegekraft für Zuhause ist kein diplomiertes Pflegepersonal. Sie arbeitet selbständig und ist dafür da, den Alltag Ihres Angehörigen zu erleichtern und zu verschönern.
Ziel der Betreuung: Unterstützung, Gesellschaft und Hilfe bei der Grundversorgung.
Klare Grenze: Keine medizinischen Behandlungen oder komplexen pflegerischen Aufgaben.
2. Tätigkeiten, die in der 24-Stunden-Betreuung immer erlaubt sind (Alltag und Zuwendung)
Alle Aufgaben, die nicht medizinisch sind und keine spezielle Ausbildung erfordern, darf Ihre Betreuungskraft selbständig übernehmen. Das ist das Fundament der menschlichen Unterstützung zu Hause:
✅ Alltag und Grundversorgung: Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Ankleiden), Unterstützung beim Essen und Trinken, Begleitung beim Gehen und Stehen.
✅ Hauswirtschaft: Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen, Reinigungsarbeiten.
✅ Gesellschaft: Gespräche führen, Vorlesen, Spaziergänge und Begleitung zu Terminen.
✅ Medikamente: Erinnern an die Einnahme der vorbereiteten oder dosierten Medikamente (z.B. „Bitte nehmen Sie jetzt Ihre Tablette“).
Wichtig: Das Aussuchen oder Dosieren von Medikamenten zählt nicht zur Betreuung und ist daher verboten.
3. Was nur mit Delegation erlaubt ist (Einfache Pflegemaßnahmen)
Manche einfache pflegerische Handgriffe sind im Alltag notwendig. Ihre Betreuungskraft darf diese übernehmen – aber nur, wenn eine doppelte Absicherung gegeben ist:
Schriftliche Anordnung: Ein Arzt oder eine diplomierte Pflegekraft (DGKP) muss die Tätigkeit schriftlich anordnen (Delegation).
Schulung: Die Betreuungskraft muss nachweislich eingeschult sein, wie die Maßnahme korrekt ausgeführt wird.
Dokumentation: Die Anordnung ist im Pflegeplan
Beispiele für Tätigkeiten mit Delegation
- Messungen: Blutdruck, Blutzucker, Puls messen.
- Verabreichung: Vorbereitete Medikamente geben (z.B. aus dem Dosierer, Augentropfen).
- Wundversorgung: Anlegen einfacher Pflaster oder Verbände.
- Sonderfall Insulin: Injektionen (z.B. Insulin) sind nur mit schriftlicher ärztlicher Anordnung und Einweisung erlaubt.
Merken Sie sich: Ohne die schriftliche Anordnung und Schulung ist selbst das Blutzuckermessen gesetzlich nicht erlaubt!
4. Diese Handlungen sind strikt verboten
Diese Tätigkeiten sind ausschließlich diplomiertem Fachpersonal oder Ärzten vorbehalten. Sie erfordern spezifisches medizinisches Wissen:
❌Medikamente selbst mischen, auswählen oder Dosierung ändern.
❌Offene Wunden reinigen oder behandeln.
❌Infusionen oder Injektionen ohne ärztliche Delegation geben.
❌Diagnosen stellen oder über medizinische Maßnahmen entscheiden.
Der Grund: Diese strikte Grenze schützt Ihren Angehörigen vor Behandlungsfehlern und die Betreuungskraft vor unzumutbarer medizinischer Verantwortung.
Fazit: Gute Betreuung = Sicherheit und Vertrauen
Die 24-Stunden-Betreuung ist ein unschätzbarer Wert für ein würdevolles Leben zu Hause. Sie funktioniert optimal, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten und die klaren Grenzen ihrer Aufgaben respektieren.
Denn gute Betreuung bedeutet nicht medizinische Behandlung – sondern Nähe, Aufmerksamkeit und Menschlichkeit.
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